„Digital Jetzt“ – Blechindustrie kann an neuem Förderprogramm partizipieren

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15. September 2020

Sie müssten dringend in die Digitalisierung Ihrer Prozesse investieren? Jedoch fehlen Know-how und das nötige Kleingeld?

Dann geht es Ihnen wie so vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland: Hohe Kosten und fehlendes IT-Personal sind die größten Hemmnisse der Digitalisierung. Daher unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Gerade für Sie als Dienstleister oder Hersteller in der blechverarbeitenden Industrie bieten sich hohe Digitalisierungspotentiale:

  • Automatisieren Sie Kalkulation und Angebotswesen
  • Nutzen Sie mit einem Webshop das Internet als Vertriebskanal
  • Vermindern Sie Ausschuss durch eine fertigungsgerechte Abwicklung
  • Sorgen Sie für einen durchgängigen Workflow von der Anfrage bis zur Auslieferung
  • Nutzen Sie künstliche Intelligenz zur Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe
  • Lernen Sie die Möglichkeiten von Cloud-Anwendungen kennen
  • Schützen Sie sich gegen Cybercrime und Social Hacking

Für die Entwicklung eines Digitalisierungsplans braucht es einen Branchenkenner, der gleichzeitig die aktuellen Chancen der IT versteht.

Genau das kann SPI!

Wir beraten und begleiten Sie gerne bei der Antragsstellung.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen in einer FAQ Liste für Sie zusammengefasst:

 

Wer kann das Förderprogramm „Digital Jetzt“ in Anspruch nehmen?

Unternehmen mit dem Hauptsitz in Deutschland, die zwischen 3 und 499 Mitarbeiter haben.

Was wird gefördert?

Zum einen Investitionen in digitale Technologien (Modul 1), zum anderen Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Modul 2).

Modul 1 umfasst Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, BigData, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 umfasst Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformationen, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Wie lange läuft das Förderprogramm?

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende 2020 stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt; danach sinken sie um jeweils 10%):

  • Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Erhöhte Förderquoten bekommen:

  • Unternehmen innerhalb einer/eines Wertschöpfungskette /-netzwerkes (Zulieferer, Abnehmer), die gleichzeitig Investitionen tätigen (+ 5%)
  • Investitionen in Technologien und Qualifizierungen mit Schwerpunkt IT-Sicherheit (+ 5%)
  • Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ 10%)

Wie hoch muss meine Investition mindestens sein?

Sie müssen sich für Modul 1 für ein Investitionsvorhaben von mindestens 17.000 Euro und für Modul 2 von mindestens 3.000 Euro entschließen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Kann ich auch nur für eines der beiden Module einen Antrag stellen?

Ja, Ihr Digitalisierungsplan kann sich nur auf eines der beiden Module beziehen oder auf beide zusammen. Bezieht er sich auf beide zusammen, so bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs.

Wie stelle ich einen Antrag?

Nach der Registrierung können Sie alle geforderten Informationen in einem Online-Tool eingeben. Nach den allgemeinen Angaben zum Unternehmen folgen ein paar Fragen zur Selbsteinschätzung der Ausgangssituation und schließlich der Digitalisierungsplan. Hier wird das geplante Investitionsvorhaben, seine Ziele und die konkreten Verbesserungen für das Unternehmen beschrieben. Die voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens sind ebenfalls darzustellen. Die geplanten Ausgaben sind auf Basis von schriftlichen Nachweisen (Angebote / Kostenvoranschläge bzw. bis zu einem Auftragswert von maximal 5.000 Euro Ermittlung über eine formlose Preisrecherche) zu belegen.

Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.

Welche Fristen sind zu beachten?

Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids darf noch nicht mit dem geplanten Vorhaben begonnen worden sein. Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern dürfen noch nicht rechtskräftig geworden sein.

Es ist mit einer Bewilligungsdauer von 6 bis 8 Wochen zu rechnen.

Ich habe noch nie so einen Antrag gestellt, wer hilft mir?

Antragstellung des Förderprogramms „Digital Jetzt“ ist im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen nicht kompliziert. SPI hat Erfahrung in der Beantragung von Fördergeldern und hilft Ihrem Betrieb gerne bei der Antragstellung.

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